Land unterstützt Projekte zur Inklusion
Das Landes-Förderprogramm „Inklusionsscheck NRW“ wird auch im kommenden Jahr fortgesetzt. Vereine und Initiativen können vom NRW-Sozialministerium 2.000 Euro erhalten, um damit ihre Angebote inklusiv zu gestalten. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Lebensbereichen muss immer selbstverständlicher werden. Es ist gut, dass das Land hier gerade kleineren Vereinen auch finanziell unter die Arme greift.
Am 1. Januar 2022 beginnt die neue Förderphase. Finanziell unterstützt werden lokale und regionale Aktivitäten, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen stärken. Mit den Landesmitteln können zum Beispiel Veranstaltungen, Publikationen, Ausstellungen, Öffentlichkeitsarbeit oder Fortbildungen gefördert werden. Ein wichtiges Ziel ist die Herstellung von Barrierefreiheit. Dazu zählen die Anschaffung von technischen Hilfen oder personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation, beispielsweise über Gebärdendolmetscher.
Das Sozialministerium stellt 2022 für das Förderprogramm insgesamt 600.000 Euro aus seinem Haushalt zur Verfügung. Die Antragstellung wird komplett online abgewickelt. Bewilligte Anträge werden mit einer Pauschale in Höhe von 2.000 Euro gefördert. Alle wichtigen Informationen zum Inklusionsscheck sowie ein Link zur Antragstellung finden sich unter www.mags.nrw.de/inklusionsscheck.